Bewahrung des pommerschen Kulturerbes in deutsch-polnischer Nachbarschaft

Vortrag im Rahmen der Deutsch-polnischen Begegnung
"Aussöhnung zwischen Deutschen und Polen. Lokale und regionale Initiativen"
Malente, 29. März 2003
Academia Baltica - Baltic Academy Lübeck

Wolfgang Müller-Michaelis

Vor dem Hintergrund tragischer Phasen in ihrer gemeinsamen Geschichte stehen Deutschland und Polen heute vor großen Herausforderungen bei der Gestaltung ihres künftigen Nachbarschaftsverhältnisses in der Europäischen Union. Ein Jahr vor dem geplanten Beitritt Polens zur EU ist die Lage durch einen gespaltenen Integrationsprozess "der zwei Geschwindigkeiten" gekennzeichnet. Während die von privaten Initiativen vorwiegend aus Kreisen der deutschen Heimatvertriebenen getragene Nachbarschaftspflege "vor Ort" zu einer Vielzahl von Begegnungen bis hin zu kommunalen Kooperationsprojekten geführt hat, ist das Verhältnis auf zwischenstaatlicher Ebene beiderseits eher von einer Politik "pflichtschuldiger Sollerfüllung" bestimmt. Dabei fällt der Mangel an staatlicher Unterstützung für die von den Bürgerinitiativen bilateral inganggesetzten Nachbarschaftsprojekte ins Auge, wobei dieser staatliche Attentismus gleichermaßen für die deutsche wie für die polnische Seite gilt.

Diesen der deutsch-polnischen Verständigung abträglichen Zustand anhand konkreter Beispiele zu dokumentieren und dadurch seiner Überwindung zu dienen, könnte als einer der wegweisenden Beiträge dieser Tagung zur deutsch-polnischen Aussöhnung gesehen werden.

Auf den ersten Blick mag es auf polnischer Seite Irritationen auslösen, im Zusammenhang mit dem Aufbau gutnachbarschaftlicher Beziehungen zwischen beiden Ländern von der Bewahrung eines pommerschen Erbes zu sprechen. Aber solange die Polen nicht verstehen, was die Deutschen mit ihren ehemaligen Ostprovinzen an nationalen Werten verloren haben, werden sie nicht in der Lage sein, das in Jahrhunderten gewachsene kulturelle Erbe dieser Provinzen voll anzunehmen, was einschließt, bei dieser Bewahrung - und das heißt ja Nutzung bei der Bewältigung gemeinsamer Probleme in Gegenwart und Zukunft - die deutschen Nachbarn im Geiste europäischer Partnerschaft zu beteiligen. In diesem Sinne ist Deutschland und Polen die Aufgabe gestellt, die ihr Verhältnis bisher noch bestimmende "Asymmetrie beim Aufeinanderzugehen" zu einem besseren Ausgleich zu bringen. Denn eine dauerhafte Völkerfreundschaft kann nicht aus einer psychologischen Schieflage erwachsen, bei der die angestrebte Partnerschaft von der einen Seite als Besiegelung nationaler Ambitionen verstanden und von der anderen Seite ein gewisses Maß an nationaler Selbstverleugnung verlangt wird.

Dabei geht es den "aufgeklärten Revisionisten" hinsichtlich der bisher verfolgten deutsch-polnischen Ausgleichspolitik keineswegs darum, den Grenzvertrag infrage zu stellen. Die Asymmetrie im Annäherungsprozess besteht bei dieser Betrachtungsweise vielmehr darin, dass der den Deutschen abverlangte Gebietsverlust von einem Viertel des ehemaligen Reichsgebietes und die zusätzlich noch draufgesattelte Vertreibung der Ostdeutschen aus ihrer jahrhundertealten Heimat von den Polen als etwas wie selbstverständlich Zusammengehöriges ge-sehen werden, obgleich es sich tatsächlich um zwei unterschiedliche Vorgänge handelt, die jeder für sich genommen in der Geschichte ohne Beispiel sind.

Für Völkerpsychologie gilt wie für das zwischenmenschliche Miteinander, dass man den Bogen der Zumutungen nicht überspannen darf, wenn man Bedingungen für dauerhaft verträgliche Verhältnisse schaffen will. Gerade wenn beim Auf- und Ausbau der Europäischen Union ein belastbares Nachbarschaftsverhältnis zwischen Deutschland und Polen als in beiderseitigem Interesse liegend gesehen wird, sollte diese Politik von einer auf Gegenseitigkeit beruhenden Rücksichtnahme auf nationale Empfindungen bestimmt sein. Beim Verhältnis zwischen Polen und Pommern im engeren Sinne, das Gegenstand dieses Referates ist, sollte dies umso mehr gelten, als die Geschichte gerade der polnisch-pommerschen Beziehungen über die Jahrhunderte hinweg eher durch friedliches Miteinander als durch kriegerische Auseinandersetzungen geprägt ist.

So gibt es wenige Provinzen in Europa, die sich ihre ethnische Struktur und geographische Gestalt in nahezu unveränderten Grenzen über einen Zeitraum von mehr als 800 Jahren erhalten haben, wie dies im Falle Pommerns bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges gilt. Das historische Pommern ist mit 38.000 kmē größer als die Niederlande und fast so groß wie Dänemark oder die Schweiz, wobei das bei Deutschland verbliebene Vorpommern ein Fünftel der Gesamtfläche der Provinz ausmacht. Im Unterschied zur Dauerhaftigkeit der ethnischen Struktur und geographischen Gestalt weist Pommern indessen in diesen Jahrhunderten eine äußerst bewegte Politik-Geschichte auf, d.h. der Geschichte der herrschenden Mächte über das Land. Dieser Gegensatz zwischen ethnisch-geographischer Kontinuität und politischer Herrschaftsdiskontinuität kann als grundlegendes Spezifikum pommerscher Landesgeschichte gelten.

Aus polnischer Sicht mag diese Differenzierung zwischen nationalgeschichtlicher und landesgeschichtlicher Betrachtung auf emotionale Ablehnung stoßen. Das ist verständlich, zumal in der polnischen Geschichtserfahrung das in der Neueren Geschichte seit den polnischen Teilungen im 18. Jahrhundert zunächst durch Preußen und in eskalierender Weise im Zweiten Weltkrieg durch Deutschland erlittene Leid von beherrschendem Gewicht war und bis heute geblieben ist. Dennoch darf in einer Gesamtbetrachtung nicht unter den Tisch fallen, dass es in den langen Jahrhunderten vorher, seit wir beginnend mit dem Aufstieg des wendischen Greifengeschlechts und der Begründung eines pommerschen Herzogtums zu Beginn des 12. Jahrhunderts vom historischen Pommern sprechen, in der unmittelbaren polnisch-pommerschen Nachbarschaft ziemlich friedlich zuging und kriegerische Auseinandersetzungen in diesem Raum eher die Ausnahmen waren.

Bis zu dem der Reformation folgenden Dreißigjährigen Krieg in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ist Pommern in seinem Bestand praktisch unverändert geblieben. Erst in den Wirren dieses Religionskrieges fällt Vor-pommern ab 1630 bis zur Rückeroberung Stettins durch König Friedrich Wilhelm I. von Preußen und der Rückgabe der vorpommerschen Gebiete im Frieden von Stralsund 1720 für 90 Jahre unter schwedische Herrschaft. Bezeichnend für das überwiegend unkriegerische polnisch-pommersche Verhältnis in all diesen Jahrhunderten ist, dass von Polen aus selbst dann keine gegenreformatorischen Vorstöße in Richtung des westlichen Nachbarn erfolgen, als Pommern nach dem Dreißigjährigen Krieg weitgehend ausgeblutet und schutzlos darniederliegt. Hervorzuheben ist auch, dass Pommern während seiner gesamten Geschichte mit Ausnahme an der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert keine über seine Landesgrenzen hinausgreifende Rolle gespielt hat. Allein als Herzog Erich von Pommern 1389 zum dänischen König gewählt und er zugleich König von Schweden und Norwegen wird, werden die skandinavischen Reiche für ein halbes Jahrhundert von Pommern aus regiert.

Das Fazit aus der Rückschau auf die polnisch-pommersche Geschichte im engeren Sinne ist, dass mit Ausnahme zeitweilig begrenzter Konflikte weder die Polen noch die Pommern auf größere kriegerische Auseinandersetzungen untereinander aus waren, schon gar nicht auf Eroberungen in ihren benachbarten Territorien. Das Pommern zugedachte Schicksal war bis zum bitteren Ende eher, Opfer machtpolitischer Bestrebungen der jeweiligen Großmächte statt des unmittelbaren polnischen Nachbarn zu sein. Der aus Pommern stammende Schriftsteller Hans-Werner Richter, der nach dem Krieg die Literaten-Gruppe 47 aufbaute und leitete, beschreibt dieses Schicksal der Pommern anschaulich:

"Ihre Schlachten, Siege und Niederlagen waren die Schlachten, Siege und Niederlagen anderer. Es waren die Schlachten der Schweden, Brandenburger, Russen, Franzosen, Polen, Preußen. Sie schlugen sich um pommersche Städte und Dörfer, plünderten sie und äscherten sie ein, und die Pommern bauten sie beharrlich immer wieder auf. Als der schwedische König Karl XII. am 8. Januar 1713 Altona (bei Hamburg) niederbrennen ließ, befahl der russische Zar Peter der Große, zur Strafe drei pommersche Städte in Asche zu legen, darunter auch Wolgast. Am 27. März 1713 begannen die Russen ihr Strafgericht. Die Wolgaster liefen davon und sahen aus den Feldern und Wäldern den Flammen zu, die ihre Stadt auffraßen. Es blieb fast nichts davon übrig und dies, obwohl die Wolgaster weder mit Karl XII. noch mit Peter dem Großen etwas zu tun haben wollten. Sie waren nur gerade schwedische Untertanen. Sie hätten ebensogut russische, preußische oder sonstwelche Untertanen sein können. So waren die Pommern immer Objekt der Geschichte, niemals Subjekt."

Insbesondere galt dies für die katastrophalen Verwüstungen, die der Dreißigjährige Krieg über das Land brachte und Pommern im Zuge der Kriegswirren mehr als die Hälfte seiner Bevölkerung einbüßte. Es war dies die zweite der drei großen ethnischen Katastrophen, die Pommern in seiner langen Geschichte heimsuchen sollten, nachdem während der Großen Pest Mitte des 14. Jahrhunderts schon einmal ein Drittel der Bevölkerung dahingerafft worden war. Aber selbst die Dimension dieser beiden Heimsuchungen sollte durch die dritte noch in den Schatten gestellt werden, die mit dem Zweiten Weltkrieg und seinen Folgen über das Land hereinbrach. Diesmal kommt ein Viertel der pommerschen Bevölkerung ums Leben (eine halbe Million von zwei Millionen Einwohnern) und die in Hinterpommern überlebende Bevölkerung wird fast vollständig aus dem Land vertrieben, in dem sie und ihre Vorfahren über 800 Jahre gesiedelt hatten.

Auch fast 60 Jahre nach dieser größten Zäsur in Pommerns langer Geschichte ist die Vertreibung aus der Heimat bei den Betroffenen lebendig geblieben und beeinträchtigt unterschwellig seither auch das deutsch-polnische Verhältnis. Zwar wird von deutschen Politikern seit der von Willy Brandt eingeleiteten Ostpolitik in den siebziger Jahren das Ziel verkündet, zu einer ähnlich versöhnlichen Gestaltung des deutsch-polnischen Verhältnisses zu gelangen, wie dies gegenüber dem westlichen Nachbarn Frankreich gelungen ist. Indessen fehlen für eine der deutsch-französischen Aussöhnung vergleichbare Verständigung zwischen Deutschland und Polen bisher die dafür so wichtigen emotionalen Voraussetzungen.

Auch wenn es nicht darum gehen kann, die inzwischen völkerrechtlich sanktionierte Oder-Neisse-Grenze und damit die nationale Integrität Polens in seinen bestehenden Grenzen infragestellen zu wollen, gibt es doch jenseits der Grenzanerkennung offene Fragen zur Zukunft des deutsch-polnischen Nachbarschaftsverhältnisses. Sie wurzeln im Urgrund dessen, was die von beiden Völkern voll mitgetragene Aussöhnung zwischen Deutschland und Frank-reich von der formal völkerrechtlichen Übereinkunft zwischen Deutschland und Polen unterscheidet, bei der die Untermauerung durch eine auch emotional getragene Aussöhnung zwischen beiden Völkern bisher noch aussteht.

Warum weisen Deutschlands Beziehungen zu seinen beiden wichtigsten Nachbarn im Westen und Osten diese Unterschiede auf? Die nach dem Krieg gewachsene deutsch-französische Freundschaft ist seit de Gaulle und Adenauer von gegenseitigem Respekt vor der nationalen Identität und Integrität des jeweils anderen Partners bestimmt. Die innere Verbundenheit aus gemeinsam durchlittenen tragischen Phasen der Geschichte fand Ausdruck vor allem darin, dass Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg weder Gebietsansprüche an Deutschland gestellt noch Bevölkerungsteile aus grenznahen deutschen Gebieten vertrieben hat. Im Falle des vorübergehend unter französisches Besatzungsstatut gestellten Saarlandes wurde von Frankreich das Ergebnis einer Volksabstimmung unter der einheimischen Bevölkerung respektiert und dieses Grenzland danach an Deutschland wieder zurückgegeben.

Im Vergleich hierzu besteht beim Verhältnis zwischen Polen und Deutschland demgegenüber der Eindruck, dass der gegenseitige Respekt vor den nationalen Empfindungen eher ungleichgewichtig ausgeprägt ist. Deutschland respektiert die territoriale Integrität Polens in den Grenzen, wie sie Kraft politischer Faktizität nach dem Kriege entstanden sind, und es hat die Gebietsabtretungen an Polen im Grundlagenvertrag zur deutschen Einheit auch völkerrechtlich anerkannt. Allerdings sieht Deutschland im Verein mit internationalen Institutionen wie z.B. dem Europäischen Parlament die Vertreibung seiner Bevölkerung aus den ehemals ostdeutschen Heimatgebieten unverändert als inhumane Akte an, die gegen internationales Recht verstoßen. In diesem Punkt ist eine Klärung im Sinne einer generellen Ächtung von Vertreibungen überfällig. Denn in der öffentlichen Meinung Polens wird die Vertreibung der Deutschen nach wie vor als ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit für erlittenes Leid während des Zweiten Weltkrieges gesehen. Hierin liegt die eigentliche Überforderung, die Polen Deutschland zumutet. Für die deutsch-polnische Aussöhnung wäre viel gewonnen, wenn Polen zugestehen würde, dass es seinen territorialen Bestand in den Nachkriegsgrenzen schlicht und einfach dem Kriegsausgang und den Beschlüssen der Siegermächte in Jalta zu verdanken hat.

Solange Polen aber, nachdem es das Land im ehemals deutschen Osten in seine Obhut übernommen hat, zusätzlich auch noch seine Seele beansprucht und auf Begründungen für seinen territorialen Zugewinn beharrt, die ohne Rücksicht auf nationale Empfindungen deutscherseits ins Feld geführt werden, wird es eine vergleichbare Aussöhnung, wie sie im Verhältnis Deutschlands zu Frankreich erwachsen ist, nicht geben können. Die Rechtfertigung der Vertreibung mit nationalistischer Geschichtspropaganda wie der These von der "Wiedergewinnung der polnischen Westgebiete" trägt jedenfalls nicht zur Entwicklung eines gutnachbarschaftlichen Verhältnisses bei. Auch die Begründung der Vertreibung mit der sogenannten Westverschiebung in Folge der Abtretung ostpolnischer Gebiete an die Sowjetunion ist bei näherer Betrachtung eine Legendenbildung, die in diesem Zusammenhang eher kontraproduktive Wirkungen entfaltet.

Bei den zu Beginn des Weltkrieges im September 1939 von der Sowjetunion okkupierten sogenannten ostpolnischen Gebieten handelt es sich um jenes Land, das Polen den Russen 18 Jahre zuvor in dem in Vergessenheit geratenen polnisch-russischen Krieg von 1920/21 abgenommen hatte und das im Versailler Vertrag nach dem Ersten Weltkrieg Russland zugesprochen worden war. 1920 nutzte Polen eine vorübergehende Schwächephase der Russen, die in den Nachwehen der Oktoberrevolution verstrickt waren, zum Landgewinn im Osten aus, der im Vertrag zu Riga 1921 besiegelt wurde.

Die im öffentlichen Meinungsbild Polens vorherrschende Rechtfertigung dieses polnischen Grenzkrieges gegen Russland würde im Grunde auf eine Solidarisierung Polens mit der Revisionspolitik Hitlers gegen den Versailler Vertrag hinauslaufen. Schon von daher sollte man den Verlust dieser vorübergehenden Eroberungen im polnischen Osten nicht gegen Provinzen mit einer, wie im Fall Pommerns, 800jährigen Geschichte aufrechnen. Die Absage an derart konstruierte Begründungen für die Vertreibung der Deutschen aus ihrer Heimat bedeutet selbstverständlich nicht, die Umsiedlung der betroffenen polnischen Bevölkerungsteile in diese Gebiete infragestellen zu wollen. Gerade das eigene Vertreibungsschicksal hat bei den deutschen Vertriebenen Verständnis und Akzeptanz für ein neu erworbenes Heimatrecht auf Seiten der in den ehemaligen Ostprovinzen angesiedelten polnischen Bevölkerungsteile gefördert. Diese Haltung ist im übrigen bereits fünf Jahre nach Ende des Krieges in der Charta der Heimatvertriebenen von 1950 begründet worden, mit der für alle Zeiten der Verzicht auf Rache und Vergeltung erklärt wurde. Schon in den 60er Jahren haben wir im Pommerschen Studentenverband diesen Versöhnungsansatz auf die Formel "Keine Vertreibung in entgegengesetzter Richtung" gebracht.

Auch Polen sollte nach der von Deutschland vollzogenen Grenzanerkennung an Oder und Neiße den Mut finden, auf diese Wellenlänge eines vom Geist des "Do ut des" bestimmten Denkens einzuschwenken. Der Aufbau eines guten Nachbarschaftsverhältnisses kann nicht funktionieren, wenn die eine Seite im rückwärts gewandten Nationalismus verharrt, während sich die andere Seite einer Politik der europäischen Partnerschaft verschrieben hat. Man muss hier die Frage stellen, was eigentlich revanchistisch an der Vorstellung ist, daß die 1945 aus ihrer angestammten Heimat Vertriebenen bei Anerkennung der bestehenden Grenze wieder die Chance erhalten, in ihre alte Heimat zurückzukehren und dort zu wohnen und zu leben, wie dies heute im Rahmen der EU für jeden Europäer unter Wahrnehmung des Grundrechts der Freizügigkeit möglich und selbstverständlich ist. Wobei noch hinzukommt, dass nach Lage der Dinge von dieser Möglichkeit mit großer Wahrscheinlichkeit nur in einem begrenzten Umfange Gebrauch gemacht werden würde.

Es bleibt eine Belastung für die angestrebte gute Nachbarschaft zwischen Polen und Deutschen, wenn dieses zentrale Thema des deutsch-polnischen Verhältnisses in den laufenden EU-Beitrittsverhandlungen weiterhin tabuisiert wird, wie es auch auf der anderen Seite ein falscher Ansatz ist, das Recht auf Freizügigkeit der Polen zur Übersiedlung nach Deutschland durch langjährige Übergangsregelungen zu behindern. Die Politik der amtie-renden deutschen Bundesregierung ist in dieser Frage von einer Doppelmoral bestimmt. Einerseits will sie generell die Zuwanderung von Ausländern liberalisieren, andererseits will sie die Zuwanderung ausgerechnet aus dem benachbarten Polen blockieren. An diesem Punkt beweisen die Pommern mit ihrer Forderung nach Gewährung gegenseitiger Freizügigkeit, dass sie es mit der guten Nachbarschaft ernst meinen.

Weder die nachträgliche Rechtfertigung der Vertreibung mit irreführenden Geschichtsmythen noch die Abschirmung von Zuwanderung nach Deutschland aus Furcht vor einer Destabilisierung des Arbeitsmarktes werden dem Erfordernis und dem Ziel gutnachbarschaftlicher Beziehungen gerecht. Was wir brauchen, sind Offenheit und Wahrheit und Respektierung des Grundrechts der Freizügigkeit in den beiderseitigen Beziehungen. Sie eignen sich besser als Trauzeugen für die angestrebte deutsch-polnische Völkerehe als Verdrängung, Mythenbildung oder Zuwanderungsfurcht. Über allem aber sollte die historische Schicksalsverbundenheit beider Länder als emotionales Fundament der deutsch-polnischen Aussöhnung nutzbar gemacht werden - darauf käme es gerade im Hinblick auf die gelungene deutsch-französische Aussöhnung in besonderer Weise an!

Wenn sich die Politiker in Deutschland und Polen bei ihren bilateralen Verhandlungen gemeinsam ein Beispiel an dem nehmen würden, was die Menschen vor Ort und an der Basis schon seit langem an konkreter Zusammenarbeit praktizieren und was auch während dieser Tagung in beeindruckender Fülle dokumentiert wird, wären viele Probleme im deutsch-polnischen Verhältnis längst gelöst. Inzwischen ist mehr als eine Generation vergangen, seit die Pommersche Landsmannschaft im Verein mit den übrigen ostdeutschen Landsmannschaften begann, Reisen ihrer Mitglieder in die ehemaligen Heimatgebiete zu organisieren. Daraus sind im Laufe der Jahre Tausende von Freundschaften mit den heute dort lebenden Menschen entstanden. Unter Federführung des Pommerschen Kreis- und Städtetages wurden diese Nachbarschaftsverhältnisse sogar auf die kommunale Ebene ausgeweitet. Man fragt sich, worin die Zurückhaltung der Politiker eigentlich begründet ist, daß aus dieser "real existierenden" Nachbarschaftspflege an der Basis endlich einmal Konsequenzen für die anstehenden Regelungen auch im zwischenstaatlichen Verhältnis gezogen werden.

Bei der Bewahrung des pommerschen Erbes in deutsch-polnischer Nachbarschaft geht es in diesem Zusammenhang um sehr konkrete Dinge; zum Beispiel um all jene Errungenschaften, die sich die Pommern in Jahrhunderten emsiger Aufbauarbeit geschaffen haben, um ihr Leben zu gestalten, ihre Existenz zu sichern, im Materiellen wie im Kulturellen; und die nun den heute dort lebenden Menschen bei der Bewältigung ihres Lebensalltags zugute kommen. Dazu gehören die im Frühmittelalter nach Maßgabe der Lübecker und Magdeburger Stadtrechte gegründeten Städte genauso wie die landestypischen Dörfer und Gemarkungen, die Friedhöfe und Grabsteine, die Denkmäler und landwirtschaftlichen Kultivierungen, die einzigartigen pommerschen Backstein- und Feldsteinkirchen, die uralten Klöster und der Küstenschutz, die Leuchttürme nicht zu vergesssen - und natürlich gehören auch die alten pommerschen Trachten dazu wie die Tänze und über allem die Sprache, das pommersche Platt.

Je besser die heute im ehemaligen Pommern lebenden Polen verstehen lernen, daß dieses alte Kulturerbe den aus ihrer Heimat vertriebenen Menschen und ihren Nachkommen noch immer viel bedeutet, wird dies ihre Liebe zu dem Land fördern, in das sie einst als ebenfalls vertriebene Fremde kamen. Und dann wird es ihnen auch nicht mehr schwerfallen, die im Lande verbliebene deutsche Minderheit als gleichberechtigte Partner zu achten und zurückkehrende oder neu zusiedelnde Deutsche als neue Nachbarn willkommen zu heißen. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wäre dies im übrigen die beste Entwicklungshilfe, die man sich für diese Region überhaupt denken könnte.

Was kann nun unterhalb des wünschbaren Ideals künftiger Nachbarschaftsgestaltung, das sicher noch in einiger Ferne liegt, hier und heute konkret und pragmatisch angepackt werden, um zumindest das unter den gegebenen Umständen Mögliche an Fortschritten zu erreichen? Und zwar in Fortführung alles dessen, was in bewundernswerter Eigenhilfe von den unmittelbar Betroffenen auf beiden Seiten bereits auf den Weg gebracht wurde und was wir aus vielen Berichten auch bei dieser Begegnung wieder erfahren durften.

Man könnte sich ein Sechs-Punkte-Programm denken, das im Rahmen einer ohnehin überfälligen Novellierung des bestehenden deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages vereinbart werden könnte und das ausschließlich Regelungen enthalten sollte, die von beiden Seiten ohne Einbußen an bestehenden Rechten zugestanden werden könnten; und die andererseits dazu beitragen würden, gewisse Voraussetzungen für ein dauerhaft solides deutsch-polnisches Nachbarschaftsverhältnis, das diesen Namen auch wirklich verdient, zu schaffen:

  1. Gewährung unbeschränkter gegenseitiger Freizügigkeit von Polen in Deutschland und von Deutschen in den ehemaligen Ostprovinzen
  2. Kirchenrechtliche Regelungen, die im Zuge der Zusiedlung von Bürgern evangelisch-lutherischen Glaubens die Einrichtung evangelischer Gemeinden zulassen
  3. Förderung der deutschen Sprache im Schulunterricht und in der kommunalen Verwaltung überall dort, wo der Bevölkerungsanteil der deutschen Minderheit bzw. der Zuzug von Deutschen aus Deutschland dies nahelegt
  4. Bilaterale staatliche Förderprogramme für von Bürgerinitiativen inganggesetzte Nachbarschaftsprojekte
  5. Wiedereröffnung des deutschen Generalkonsulats in Stettin
  6. Aufstellung zweisprachiger Orts- und Verkehrsschilder in der deutsch-polnischen Grenzregion nach dem Muster anderer europäischer Regionen mit zweisprachiger Bevölkerung, etwa in den sorbischen Gemeinden in der brandenburgischen und sächsischen Lausitz.

Dieses leicht realisierbare Programm könnte als Beginn der angestrebten Annäherung zwischen Polen und Deutschen in jenem Geiste gelten, der auch bei der Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich so erfolgreich Pate gestanden hat.

© B-I-K Consulting

März 2003