Nonprofit-Organisationen in der nachindustriellen Wirtschaft
aus: Kein Mangel an Arbeit - Eine Chance für den Standort D

Wolfgang Müller-Michaelis

Auch wenn die Höhe der Beschäftigung eine wirtschaftspolitische Zielgröße darstellt, ist die Bereitstellung von Arbeitsplätzen keineswegs allein eine Sache der Wirtschaft. Wenn wir nach gesellschaftlichen Einrichtungen Ausschau halten, die außerhalb der Privatwirtschaft als Stätten der Beschäftigung in größerem Umfang in Betracht kommen, rücken die Nonprofit-Organisationen (NPO) ins Blickfeld. In der Volkseinkommensstatistik wird dieser Leistungsbereich als "Organisationen ohne Erwerbszweck" geführt. Obgleich ihr Wertschöpfungsbeitrag innerhalb des tertiären Sektors der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung verglichen mit den dort tonangebenden Wirtschaftsbereichen Handel, Verkehr und Dienstleistungen eher bescheiden ist, werden sie in Teilen der neueren soziologischen Literatur gleichlautend als "Dritter Sektor" bezeichnet.

Diese soziologische Einordnung bezieht sich im Unterschied zur wirtschaftsstatistischen Klassifizierung auf die Positionierung dieser Organisationen in einem Zwischenbereich, der weder dem privatwirtschaftlichen Unternehmenssektor noch dem Staat mit seinen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zuzuordnen ist. Als Dritter Sektor wird damit im allgemeinen jener Bereich verstanden, in dem von privaten Rechtssubjekten auf freiwilliger Basis gemeinnützige Aufgaben wahrgenommen werden. Die Leistungen werden weder im staatlichen Auftrag noch zu Erwerbszwecken erbracht. Am öffentlichen Interesse, das den Nonprofit-Organisationen zunehmend zuteil wird, kann festgemacht werden, daß sie als Träger wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben und als bedeutende Arbeitgeber in der Vergangenheit eine eher unterschätzte Rolle eingenommen haben. Als Nonprofit-Organisationen im engeren Sinne decken sie ein breites Leistungsspektrum ab, das für die Funktionsfähigkeit einer modernen Gesellschaft unabdingbar ist: Wohlfahrtsverbände, Gesundheitswesen, Sozialversicherungsträger, Bildungsbereich, nichtprivater Forschungssektor, Verbandswesen, Gewerkschaften, Umweltorganisationen, staatlich geförderte Kultureinrichtungen, Denkmalpflege, Kirchen und Stiftungen bis hin (NPO im weiteren Sinne) zu den öffentlichen Verwaltungen einschließlich Gerichtsbarkeit und Justizverwaltung, diplomatischem Dienst sowie Polizei und Militär.

Über fünf Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte verdienen heute in Deutschland in diesem Sektor ihren Lebensunterhalt. Schon in der Vergangenheit zeichnete sich der Nicht-Unternehmensbereich durch ein dynamisches Beschäftigungswachstum aus. In den alten Bundesländern hat sich die Zahl seiner Erwerbstätigen von 1960 bis 1998 verdoppelt (112). Die anhaltend positive Einschätzung dieser Wachstumsentwicklung für die Zukunft ist maßgeblich dem Umstand zu verdanken, daß allen diesen Leistungen eine weiterhin wachsende Bedeutung zugeschrieben wird. Als limitierender Faktor dieses potentiellen Wachstums werden die finanziellen Mittel betrachtet, die für die Erfüllung dieser Bedarfe bereitgestellt werden. Die Masse dieses Finanzvolumens, nämlich 68 Prozent, kommt heute aus dem Steueraufkommen des Staates, 27 Prozent werden durch eigenerwirtschaftete Dienstleistungserlöse erbracht und nur fünf Prozent entfallen auf private Spenden. Im Rahmen eines internationalen 7-Länder-Vergleichs hat das US-amerikanische John-Hopkins-Institut eine Finanzierungsstruktur ermittelt, die von der deutschen Situation erheblich abweicht. Während der Staatsanteil im Ausland erheblich niedriger bei 43 Prozent liegt, haben die eigenerwirtschafteten Dienstleistungserlöse mit 47 Prozent das entscheidende Gewicht und auch der private Spendenanteil ist mit zehn Prozent mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland.

Gelänge es, die in der deutschen Sozialstaatstradition wurzelnde Finanzierungsstruktur des Dritten Sektors stärker an die liberaleren Verhältnisse unserer westlichen Nachbarn anzugleichen, würde dies nicht nur einer Absenkung unserer überhöhten Staatsquote förderlich sein. Eine stärkere Heranziehung privaten und eigenerwirtschafteten Geldes zu Lasten aus staatlichen Quellen fließender Mittel würde auch mit positiven Beschäftigungswirkungen verbunden sein.

Die heute bereits hohe Beschäftigungsintensität des Nicht-Unternehmenssektors ist maßgeblich darauf zurückzuführen, daß hier der für die Privatwirtschaft charakteristische Rationalisierungsdruck, der über die Wettbewerbsbedingungen auf den einzelnen Märkten zu Anpassungszwängen bei den Produktions- und damit Arbeitskosten führt, nicht wirksam ist. Daher sind auch Preisüberwälzungsspielräume ohne Beeinträchtigung der Beschäftigungslage im Nicht-Unternehmenssektor größer als bei den Unternehmen der privaten Wirtschaft. Statistisch schlägt sich die hohe Beschäftigungsintensität im Nicht-Unternehmenssektor in einer vergleichsweise niedrigeren Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen nieder.

Während dieser Wert für die in der Privatwirtschaft Beschäftigten im Jahr 1996 über alle Branchen hinweg bei rund 94.000 Mark lag, erreichte er im Nonprofit-Bereich rund 56.000 Mark. Wie in der Statistik üblich, verdecken derartige Durchschnittsgrößen, daß innerhalb der Wirtschaft eine erhebliche Spannweite in der Wertschöpfungskraft besteht, die z.B. von 47.000 Mark in der Land- und Forstwirtschaft bis zu 170.000 Mark bei Banken und Versicherungen reicht.

Aus der unterschiedlichen Höhe der Wertschöpfungsbeiträge je Beschäftigten im Nonprofit- und im Wirtschaftssektor sollten keine voreiligen Schlüsse, etwa in Richtung gesellschaftlicher Werthaltigkeit der jeweils erbrachten Leistungen gezogen werden. Auch wenn dem statistischen Vergleich im allgemeinen die Neigung zur Höherbewertung der "größeren Zahl" innewohnt, führt eine derartige Betrachtungsweise in diesem Zusammenhang in die Irre. Nicht zuletzt sind die hier verglichenen Pro-Kopf-Werte auch unter dem Aspekt zu sehen, daß das durchschnittliche Einkommensniveau in den Nonprofit-Organisationen deutlich unter dem der privaten Wirtschaftsunternehmen liegt. Auch dieser Vergleich muß keineswegs zu negativer Bewertung einer beruflichen Tätigkeit im Nicht-Unternehmenssektor führen, zumal wenn der individuell betroffene Einkommensbezieher diesen Umstand vor dem Hintergrund einer langfristig gesicherten Beschäftigung akzeptiert.

Dies gilt umso mehr, wenn es sich, wie bei nicht wenigen Beschäftigungsverhältnissen im Nonprofit-Sektor, um Zusatz- oder Teilzeiteinkommen bei ansonsten aus anderen Quellen gesicherter Grundversorgung handelt. Dies ist ein wichtiger Befund, der es verdient, auf seine Belastbarkeit als Lösungsbeitrag im Rahmen einer zielgerichteten Beschäftigungsstrategie in der nachindustriellen Wirtschaftsgesellschaft überprüft zu werden.

Wenn wir z.B. bei den unterschiedlichen Kategorien von Arbeitslosen festgestellt haben, daß es sich bei rund einem Drittel der Bezieher von Arbeitslosengeld um sogenannte "Anwartschaftsarbeitslose" handelt, die etwa als Vorruheständler über eine Grundversorgung aus einer Betriebsrente oder aus anderen Transfereinkommen verfügen, stellt sich die Frage, ob in diesen Fällen nicht ein Mißbrauch der Arbeitslosenversicherung vorliegt, auch wenn die geltend gemachten Ansprüche formalrechtlich kaum zu beanstanden sind. Im Grunde spielen Unternehmer und ihre in den Vorruhestand entlassenen Mitarbeiter in gegenseitiger Abstimmung "mit Bande" gegen die sozialen Sicherungssysteme, wenn die Arbeitslosenmeldung vorgenommen wird, um die Wartezeit bis zum Eintritt in das Rentenalter mit Hilfe dieser Zusatzversorgung zu überbrücken und bis dahin möglichst in der Nähe des früheren aktiven Erwerbseinkommens zu bleiben.

Bundeswirtschaftsminister Müller hat diese verbreitete Entlassungspraxis von Großunternehmen mit Recht kritisiert, die die sozialen Sicherungssysteme zum Spielball betrieblicher Kostenoptimierung macht. Mit der Idee der Sozialen Marktwirtschaft Erhardscher Prägung dürfte diese Vorgehensweise wohl schwerlich in Einklang zu bringen sein.

Für den Einsatz ausgeschiedener Wirtschaftsmanager bietet sich in diesen Fällen statt dessen das weite Feld der Nonprofit-Ökonomie an. Idealerweise in eigens von den Großunternehmen zu diesem Zweck errichteten gemeinnützigen Stiftungen, die der Bearbeitung von Projekten in akuten Problembereichen der Gesellschaft, etwa in der Sozialpflege, Bildung oder Kulturförderung gewidmet sind.

Mit dem gezielten Aufbau privat finanzierter Einrichtungen, von denen ein immer größerer Teil gemeinnütziger Aufgaben zu übernehmen wäre, könnte ein strategischer Spielraum geschaffen werden, um den limitierenden Faktor staatlicher Finanzierung dieser Leistungen zu durchbrechen. Mit dem Einsatz von privatem Kapital würde ein Element der Marktwirtschaft zur Finanzierung des Nonprofit-Sektors zum Zuge kommen, wie dies in den USA zur wirtschaftlichen Absicherung weiter Teile des Bildungswesens oder auch der Altersversorgung im Wege von privatwirtschaftlich organisierten Pensionsfonds seit langem geschieht.

Mit einer derartigen Verlagerung der Finanzierungsbasis des Nicht-Unternehmenssektors würde im übrigen indirekt auch einem unsichtbaren aber gleichwohl hartnäckigen Auslöser der Arbeitslosigkeit zu Leibe gerückt werden. Denn der kräftige Anstieg der Beschäftigung im staatlichen orientierten Nonprofit-Sektor trägt ganz maßgeblich zu unserer exorbitant hohen Staatsquote bei. Auf diese Weise verhalten sich Beschäftigungsaufbau im staatlichen orientierten NPO-Sektor und Verlust von Arbeitsplätzen in der Wirtschaft wie zwei kommunizierende Röhren: Je mehr staatsfinanzierte Beschäftigung die Kosten des Faktors Arbeit verteuert, desto stärker trägt sie zum Rationalisierungsdruck im Unternehmenssektor und zur Vernichtung von Arbeitsplätzen dort bei. Diese wechselseitige Abhängigkeit zwischen Höhe der Staatsquote und Niveau der Arbeitslosigkeit besteht nicht nur im theoretischen Modell, sondern sie ist auch empirisch nachgewiesen worden.

Eine zur Durchbrechung dieses Teufelskreises stärkere Heranziehung privater Quellen zur Finanzierung des Nicht-Unternehmenssektors ist nach Lage der Dinge am besten über eine Reform des Stiftungsrechts zu erreichen. Nur auf diesem Wege wird auch der haushaltsstrategischen Zielsetzung Rechnung getragen, eine Umschichtung von den konsumptiven zu den investiven Staatsausgaben mit Aussicht auf Erfolg ingangzusetzen. Nachdem die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im November 1997 einen Gesetzentwurf zur Reform des Stiftungswesens eingebracht hatte, haben sich anschließend auch die Fraktionen von FDP und CDU/CSU dieses Themas angenommen und ihre eigenen Vorstellungen in die parlamentarische Beratung eingebracht. Mehr als 8000 eigenständige Stiftungen gibt es heute in Deutschland, die rund 100.000 Mitarbeitern Vollarbeitsplätze und zusätzlich mehreren hunderttausend ehrenamtlichen Mitarbeitern interessante Betätigungsfelder bieten.

Von den auf das 15. Jahrhundert zurückgehenden Fuggerschen Stiftungen für karitative Aufgaben bis hin zur Aral-Stiftung für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit oder der Dresdner Frauenkirchen-Stiftung zum Wiederaufbau der bedeutendsten Barockkirche des Protestantismus reichen die Projekte, denen sich Stiftungen annehmen. Daneben gibt es etwa eine Million "eingetragene Vereine", in denen etliche Millionen Menschen eine sinnvolle und gemeinschaftsfördernde Betätigung finden, je nach Bedarf und Möglichkeiten im Ehrenamt oder als bezahlte Teilzeitkräfte. Wie die Stiftungen sind auch die Vereine überwiegend mit Projekten humanitärer, sozialer, bildungsmäßiger, kultureller bzw. soziokultureller oder ökologischer Natur befaßt.

So sind denn auch die verschiedenen Vorschläge zur Reform des Stiftungsrechts auf zwei Hauptziele gerichtet. Sie sollen die Erschließung privater Finanzmittel in großem Maßstab zur Bewältigung gemeinnütziger Aufgaben ermöglichen, um den Staat als dem bisherigen Hauptträger von diesen Lasten zu befreien. Und sie sollen mit einer Beschäftigungswirkung zur Bereitstellung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für jene Bürger einhergehen, die aufgrund ihrer Lebensumstände entweder ein besonderes Interesse an sinnerfüllter Teilzeitbeschäftigung haben oder die, mit einer Grundversorgung ausgestattet, sich gemeinschaftsdienlich betätigen möchten und nur eines geringen Zusatzeinkommens bedürfen. Diese privat orientierte Finanzierungsstrategie dürfte eher den Vorstellungen vieler Menschen von der Gestaltung gering entlohnter aber gleichwohl anspruchsvoller Beschäftigungsverhältnisse entsprechen, als es die Idee ist, die Wahrnehmung dieser Aufgaben über ein Bürgergeld zu finanzieren, das im Endeffekt doch wieder aus staatlichen Töpfen fließen müßte und an der Grundproblematik wenig ändern würde. Wie können die Reformvorstellungen für ein modernes Stiftungsrecht am wirkungsvollsten umgesetzt werden?

Es bietet sich ein Drei-Wege-Konzept an, das in der ersten Linie die Reform des Stiftungsrechts mit der des Erbschaftssteuerrechts verknüpft. Von dem heute in Deutschland bestehenden privaten Geldvermögen (ohne Immobilienbesitz) in Höhe von über fünf Billionen Mark, das sich allein durch Verzinsung jährlich um mindestens 300 Milliarden Mark vermehrt, wird in der überschaubaren Zukunft jedes Jahr etwa die gleiche Summe vererbt. Die bestehende steuerliche Freistellung für die Errichtung gemeinnütziger Stiftungen "von Todes wegen" und die Steuerbefreiung für jene Teile des Nachlasses, die dem Aufbau von Stiftungskapital zugeführt werden, könnte zu einer noch ergiebigeren Finanzierungsquelle führen, wenn diese Befreiung ohne Einschränkung auf alle gemeinnützigen Zwecke ausgedehnt würde. Verbunden mit einer Entbürokratisierung des Genehmigungsverfahrens und öffentlicher Propagierung eines "Anstiftens zum Stiften" sollte angestrebt werden, mindestens fünf Prozent der jährlich zur Vererbung anstehenden Vermögenssumme dem Aufbau von Stiftungskapital zu widmen. Das würde einer jährlichen Zuführung zum deutschen Stiftungskapitalstock von mindestens 15 Milliarden Mark entsprechen, mit dem Jahr für Jahr rund eine Milliarde Mark zusätzliche ausgabefähige Mittel für die Durchführung gemeinnütziger Projekte zur Verfügung stünden.

Eine zweite Beschaffungslinie sollte an der ebenfalls nach geltendem Recht bereits möglichen steuerunschädlichen Mittelzuführung aus laufenden Einkommen bzw. aus Unternehmenserträgen ansetzen. Bis zu fünf Prozent des privaten Jahreseinkommens bzw. des jährlichen Unternehmensertrages können heute bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer für gemeinnützige Zwecke als steuerlich abzugsfähig geltend gemacht werden. Für wissenschaftliche, mildtätige und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke erhöht sich dieser Satz auf zehn Prozent. Darüber hinaus können vom Stifter für Großspenden diese zulässigen Höchstbeträge nicht nur im Jahr der Stiftung eingesetzt sondern zusätzlich zwei Jahre zurück- und fünf Jahre vorgetragen, d.h. insgesamt über einen Zeitraum von acht Jahren steuermindernd geltend gemacht werden. Ein gutverdienender Bürger, der eine Stiftung von mehreren hunderttausend Mark Anfangskapital begründen möchte, kann für diesen Zweck beispielsweise aus einem Jahreseinkommen von 250.000 Mark achtmal 25.000 Mark, also insgesamt 200.000 Mark steuerbefreiend mobilisieren.

Zweifellos würde eine weitere deutliche Anhebung des steuerbefreienden Höchstbetrages auf 20 bis 25 Prozent des Jahreseinkommens mit einem entsprechend höheren Zufluß privater Gelder an gemeinnützige Einrichtungen verbunden sein. Zu erwägen wäre, Großunternehmen (z.B. mit mindestens 5.000 Beschäftigten) ergänzende steuerliche Möglichkeiten zum Aufbau hauseigener gemeinnütziger Stiftungen zu eröffnen, nicht zuletzt um auf diese Weise personalpolitische "Auffangbecken" etwa für Vorruheständler zu schaffen, statt diese, wie wir gesehen haben, nicht unbeträchtliche Personengruppe nach heute üblicher Praxis der Arbeitslosenversicherung zu überantworten. Es ergibt sich aus dem Zusammenhang, daß das entscheidende Argument für die Hinnahme der mit dieser Stiftungsrechtsreform verbundenen steuerlichen Einnahmenausfälle darin besteht, daß dem Weniger an Steueraufkommen auch eine Abwanderung von sozialen Leistungen aus dem staatlichen in den privat-gemeinnützigen Bereich entsprechen würde.

So zielführend eine durch steuerliche Anreize verstärkte Erschließung privater Mittel aus laufenden Einkommen und Erträgen für die Bewältigung gemeinnütziger Aufgaben auch sein mag, eine besondere Originalität kann diese Idee allerdings nicht für sich in Anspruch nehmen. Schon die italienischen Handelshäuser hatten im Mittelalter in ihrer Buchhaltung sogenannte "pro dio"-Konten eingerichtet, aus denen Mittel für karitative Zwecke der Allgemeinheit bereitgestellt wurden. Auch deutsche Kaufmannsdynastien waren bestrebt, ihre Gottgefälligkeit durch Stiftungen für notleidende Mitbürger unter Beweis zu stellen, so die Augsburger Fugger mit ihrem "Konto St. Ullrich", das ihrem Stadtheiligen gewidmet war. Es wäre demnach ein sinnvoller Rückgriff auf die Geschichte, wenn es in der deutschen Wirtschaft wieder stärker in Mode käme, aus dem erwirtschafteten Jahresüberschuß Zahlungen à Konto "pro communitas" zu leisten, zumal wenn dies völlig legal "an der Steuer vorbei" vollzogen werden kann. Wenn dieses Verhalten dann auch noch für PR-Zwecke des Unternehmens nutzbar gemacht werden könnte, würde diese Maßnahme den zusätzlichen Vorteil von Einspareffekten beim Kostenbudget für die Öffentlichkeitsarbeit haben.

Der "dritte Weg" zur Überführung gemeinnütziger Aufgaben in Privathand besteht in einer ganzen Reihe kleiner Reformschritte, die aber in der Summe den beiden vorgenannten steuerrechtlichen "Schneisen" in ihrer Wirksamkeit durchaus vergleichbar sind. Hier geht es in erster Linie darum, die Paßunfähigkeit veralteter Gesetze in diversen Bereichen des für dieses Thema relevanten Privatrechts zu eliminieren. So hat Antje Vollmer darauf hingewiesen, daß, wie andere Bereiche unserer Gesetzgebung, auch das Stiftungsrecht obrigkeitsstaatlichem Denken des 19. Jahrhunderts verhaftet geblieben und den Zwecken einer modernen Gesellschaft nicht mehr gemäß sei. In diesem Zusammenhang hat Rupert Graf Strachwitz eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts angemahnt, das z.B. die Entwicklung moderner Beschäftigungsstrukturen im Dritten Sektor unsinnigerweise dadurch behindere, daß die Arbeitsförderung in diesem Bereich nicht zum Zuge kommen könne, solange diese nur der allgemeinen Wirtschaftsförderung vorbehalten bleibe. Auch die geldwerte Zuführung von ehrenamtlich abgeleistetem Arbeitseinsatz und von Sachgütern in den NPO-Sektor sollte über Anpassungen im Steuerrecht stärker angeregt sowie systematisiert und auf diesem Wege mit größerer Wirksamkeit erschlossen werden. Eine ergänzende hilfreiche Funktion könnte das Ordensrecht übernehmen, indem die ehrenamtliche, gleichwohl aber werteschaffende Tätigkeit der Bürger in diesem Bereich dadurch immateriell entgolten wird, daß statusgebende Auszeichnungen verliehen werden, etwa durch die bundesgesetzliche Einführung der Ordensstufe eines "Stifterkreuzes".

Wer aus der Privatwirtschaft kommend jemals in gemeinnützigen Organisationen gearbeitet hat und über Vergleichsmöglichkeiten im Hinblick auf Tätigkeitsprofile, fachliche Anforderungen oder Arbeitsweisen verfügt, kann ermessen, daß es hier wie dort im Endeffekt immer um den Erfolg der jeweils zur Lösung anstehenden Probleme geht. Es ist nicht so, daß die Werte, die unseren Wohlstand begründen, allein in den Unternehmen der Wirtschaft geschaffen würden. In der Regel sind in den NPO leistungsstarke und hoch motivierte Teams am Werk, die ihren Nachteil finanzieller oder technischer Ausstattungen gegenüber der Privatwirtschaft durch Hingabe, Engagement und Einbringung von Freizeit auszugleichen trachten. Gemeinsam ist beiden Bereichen, daß sie Beschäftigung schaffen sowie Einkommensmöglichkeiten bieten und daß sie Stätten von Wertschöpfungen sind, die in ein und derselben Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ihren Niederschlag finden.

Ich habe bei meiner Tätigkeit in diversen gemeinnützigen Einrichtungen die Erfahrung gemacht, daß es einen Prototyp dieser Organisationen gibt, der als Kernmannschaft um die zwanzig festangestellte Voll- oder Teilzeitkräfte beschäftigt und über ein Jahresbudget von mehr oder weniger zwei Millionen Mark verfügt. Die juristische Außenvertretung und strategische Entscheidungsgewalt, etwa bei der Festlegung der Arbeitsziele oder der Personaleinstellung liegt überwiegend in Händen ehrenamtlich tätiger Personen. Diese Konstellation, bei der sich die einkommensbeziehenden Mitarbeiter den ehrenamtlich tätigen Aufsichtspersonen gegenüber in einer besonderen Verpflichtung stehend empfinden, sorgt für ein entsprechend positives Leistungsklima. Die gemeinnützigen Einrichtungen tragen angesichts dieser Merkmale zur Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens in einer Weise bei, die weithin unterschätzt wird. Das gilt nicht nur für ihre Wertschöpfungsbeiträge zum Sozialprodukt und für ihre Arbeitgeberfunktion sondern auch für die Wahrnehmung infrastruktureller Aufgaben, die oftmals als komplementäre Leistungen für die Prozesse in Wirtschaft und staatlicher Verwaltung praktisch unverzichtbar sind. Im Interesse einer zeitgemäßen Beschäftigungspolitik kann es demnach nur sinnvoll sein, das in diesem Bereich angelegte Leistungspotential durch Anpassungen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sowie des Steuerrechts für die Zwecke der Gemeinschaft besser zu nutzen.

Anhand von drei Beispielen, in die ich aus eigener Praxis durch verantwortliche Mitwirkung Einblick gewonnen habe, soll der enge Zusammenhang von gemeinnütziger Arbeit und wirtschaftlicher Wertschöpfung belegt werden. So hat der Förderverein des Deutschen Evangelischen Kirchentages (DEKT) mit Sitz in Fulda die Aufgabe, das in zweijährigem Rhythmus stattfindende weltweit größte Zusammentreffen evangelischer Christen vorzubereiten, zu organisieren und durchzuführen. Dazu muß die Beherbergungskapazität für mehr als 100.000 Teilnehmer für die Dauer von vier Tagen am jeweiligen Veranstaltungsort bereitgestellt und es müssen die Veranstaltungskosten von jeweils ca. 20 Millionen Mark eingeworben werden. Unabhängig vom geistigen, religiösen, kulturellen oder politischen Stellenwert dieser Veranstaltung hat der Kirchentag daher in Bezug auf das mit seiner Ausrichtung verbundene Auftrags-, Umsatz-, Beschäftigungs-, Einkommens- und Steuervolumen auch eine beträchtliche regionalwirtschaftliche Bedeutung in durchaus volkswirtschaftlicher Dimension.

Der Pommersche Zentralverband e.V. in Lübeck-Travemünde hat bei vergleichbarer personeller und finanzieller Ausstattung wie der DEKT die Aufgabe der Pflege des kulturellen Erbes der ehemaligen Provinz Pommern. Der Verein organisiert landsmannschaftliche Treffen und führt kulturelle und wissenschaftliche Tagungen sowie Studienreisen durch. Er finanziert sich zum größten Teil aus eigenwirtschaftlichen Mitteln durch die Herausgabe einer Verbandszeitung und einen Buchversand sowie aus dem Betrieb der Ostsee-Akademie, die er zusammen mit dem Pommernzentrum und der Versöhnungskirche bei einem Bauvolumen von ca. 60 Millionen Mark in eigener Regie und mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land errichtet hat. Die Ostsee-Akademie gilt heute als eine der modernsten Kongreßfaszilitäten des gesamten Ostseeraumes. Neben ihrer kulturellen, wissenschaftlichen und politischen Bedeutung als gesuchte Stätte der Begegnung der Ostseeanrainer erfüllt sie für die schleswig-holsteinische Ostküste die Funktion eines tourismuswirtschaftlichen Standortfaktors. Der erfolgreiche Betrieb von Akademie und Pommernzentrum hat mit dem Multiplikatoreffekt der Realisierung weiterer Bauvorhaben in Form von Ferien- und Seniorenwohnanlagen durch dritte Bauträger eine Ansiedlung von erheblicher regionalwirtschaftlicher Größe entstehen lassen, deren Immobilienwert inzwischen auf das Mehrfache der ursprünglichen Bausumme angewachsen ist und die Wertschöpfungskraft von Nonprofit-Organisationen anschaulich unter Beweis stellt.

Auch die Stiftung Frauenkirche und die Gesellschaft zur Förderung ihres Wiederaufbaus in Dresden sind in Bezug auf Mitarbeiterzahl und jährliches Budget den vorgenannten NPO vergleichbar. Stiftung und Fördergesellschaft haben sich zum Ziel gesetzt, die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erbaute und im Februar 1945 zerstörte bedeutendste evangelische Barockkirche nach den Maßstäben der archäologischen Rekonstruktion wieder zu errichten. Die geplante Bausumme von 250 Millionen Mark soll je zur Hälfte aus privaten Spenden und staatlichen bzw. kommunalen Mitteln aufgebracht werden. Auch im Falle der Dresdner Frauenkirche wird deutlich, daß die kulturelle, künstlerische und zeitgeschichtliche Bedeutung, die die Gemeinnützigkeit dieses Projekts begründet, mit dem Wirtschaftsfaktor des Wiederaufbauwerks Hand in Hand geht. Indem an seinem historischen Standort eines der herausragenden Kulturdenkmäler der europäischen Baugeschichte wieder errichtet wird, entsteht in der sächsischen Metropole Dresden in Ergänzung zum Wiederaufbau der historischen Altstadt zugleich eine weitere touristische Attraktion und kulturelle Veranstaltungsstätte von wirtschaftsbelebender Kraft für Kommune und Region.

Die Lebensfähigkeit gemeinnütziger Einrichtungen ist nicht nur eine Funktion ihres Leistungsbeitrags zur Bedarfsdeckung in den Bereichen humanitärer Dienste, Kultur oder Bildung. Von gleicher Bedeutung ist ihre langfristig gesicherte Finanzierung. Unter Wahrung bestimmter Voraussetzungen kann praktisch jedes gemeinnützige Projekt, gleichgültig in welcher finanziellen Größenordnung es sich bewegen mag, als realisierbar angesehen werden. Dazu gehört die Erfüllung der nach der Steuer- und Abgabenordnung für die Gemeinnützigkeit vorgegebenen Kriterien. Auch sollte der Projektträger über eine angemessene personelle Ausstattung und über ausreichende fachliche Qualifikationen für die Verwirklichung der Projekte verfügen. Von tragender Bedeutung für die Einwerbung der erforderlichen Mittel ist schließlich, daß ein hinreichend großer Teil der Öffentlichkeit den ideellen Wert des zu realisierenden Projekts mitträgt und dessen Förderungswürdigkeit akzeptiert.

Bei der Bewältigung gemeinnütziger Projekte, an denen ich mitwirken durfte, hat sich in jedem einzelnen Fall, ob es sich um Großprojekte oder um Vorhaben von eher bescheidener Größenordnung handelte, eine Drei-Punkte-Strategie als nützlich erwiesen. Dabei geht es zunächst darum, für das Vorhaben mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit ein positives Umfeld zu schaffen. Angesichts der Fülle von Problemen, die es von der Sache her verdienen, angepackt zu werden, tut man gut daran, der Angelegenheit, für die man sich einsetzt, im ersten Schritt ein öffentliches Profil zu verschaffen. Das Fördervorhaben muß sich durch einen besonderen Akzent von den vielen anderen Dingen, die gleichfalls auf eine Lösung warten, abheben. Das fällt dort leichter, wo bekannte historische Hintergründe oder die Betroffenheit einer größeren Gruppe von Menschen als Anknüpfungspunkte für eine Propagierung von Mithilfe genutzt werden können. Von einer bestimmten Größenordnung des finanziellen Rahmens und einer einige Jahre umfassenden Mitteleinwerbung an, empfiehlt es sich, für das Förderprojekt ein Markenimage zu entwickeln. Hat das dafür zu schaffende Logo mit seiner Identifikations- und Signalwirkung erst einmal einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht, kann es selbst als Instrument der Spendenwerbung für das Projekt eingesetzt werden.

Die zweite strategische Aufgabe besteht darin, einen der Projektidee besonders verbundenen Hauptsponsor ausfindig zu machen. Zwischen ihm, den Projektträgern und möglichen Nebensponsoren gilt es sodann, eine Lastenverteilung ("burden sharing") zu vereinbaren. Erfahrungsgemäß wächst die Bereitschaft zur Mitwirkung in dem Maße, mit dem es gelingt, unter den Beteiligten ein gegenseitiges Einvernehmen darüber zu erzielen, daß ihr wesentlicher Beitrag in der Bereitschaft zur Mitwirkung besteht und daß für die einzubringenden Mittel, seien es Zeit oder Geld, gewisse Grenzen respektiert werden. Dazu gehört auch die Anerkennung des Zeitopfers der Beteiligten, denn der unentgeltliche Arbeitseinsatz der ehrenamtlich Tätigen spielt bei dieser Art Wertschöpfungsprozeß eine tragende Rolle.

Schließlich besteht das dritte Strategieelement in der Mittelbeschaffungsplanung nach dem Multi-Quellen-Prinzip. So wichtig die vorgenannten beiden Punkte für die Projektrealisierung auch sein mögen, ohne ein sorgfältig erarbeitetes Finanzierungskonzept steht der Erfolg des Vorhabens in den Sternen. Da es für jedes Vorhaben, sei es humanitärer, kultureller oder bildungsmäßiger Natur eine spezifische Konfiguration von Zielgruppen gibt, die an der Lösung des Problems ein grundsätzliches Interesse haben, steht und fällt das Finanzierungskonzept mit der Treffsicherheit der Identifizierung dieser anzusprechenden Gruppen. So liegt der Erfolg des Wiederaufbaukonzepts der Dresdner Frauenkirche nicht zuletzt darin, daß für die Mittelbeschaffung zehn sachlich voneinander getrennte Quellbereiche ermittelt wurden, deren systematische Erschließung in der Summe das allseits bestaunte Finanzaufkommen erbrachte und weiterhin erbringt.

In der Zukunft wird es darauf ankommen, derartige Finanzierungsstrategien zunehmend auch für bisher vom Staat betreute Gemeinschaftsaufgaben einzusetzen. Nachdem die einst omnipotente Finanzkraft des Staates durch überbordende Ansprüche mehr und mehr ausgehöhlt wurde, müssen in steigendem Maße Eigenleistungen der Bürger in die Bresche springen. Von einer bestimmten Schmerzgrenze unerträglich werdender Steuerlast des Bürgers und Verschuldungshöhe des Staates an, könnte die so erzwungene Umkehr möglicherweise sogar aus der Not eine Tugend werden lassen. Der schiere Mangel an Geld könnte dazu beitragen, einen Bewußtseinswandel für neue Sichtweisen zur Rolle des Staates in klassischen Aufgabenbereichen herbeizuführen. An drei Beispielen soll gezeigt werden, welche unkonventionellen Lösungsansätze mit einem Aufbrechen hier noch bestehender Tabus für die unverändert ihrer Bewältigung harrenden Gemeinschaftsaufgaben ermöglicht werden könnten.

So stellt sich im Bereich der äußeren Sicherheit, die wir uns mit dem Unterhalt einer 350.000 Soldaten umfassenden Bundeswehr jährlich 50 Milliarden Mark kosten lassen, die Frage, ob die allgemeine Wehrpflicht nicht von Zeit, Technik und mangelnder Finanzkraft inzwischen überholt ist. Möglicherweise haben etliche unserer westlichen Nachbarn weitsichtiger gehandelt, als sie sich für den Aufbau einer Berufsarmee entschieden. Nicht nur belegen die Erfahrungen demokratisch regierter Staaten in der modernen Kriegsführung die praktische Nicht-Einsatzfähigkeit von Bodentruppen in größerem Maßstab, so daß sich schon von daher die Frage nach dem Sinn ihres teuren Unterhalts stellt, auch hat die Militärtechnik inzwischen einen Stand erreicht, deren Beherrschung ein hochqualifiziertes Fachpersonal erfordert. Würden die heutige Bundeswehr in eine den technischen Anforderungen des Informationszeitalters entsprechende Berufsarmee überführt und die allgemeine Wehrpflicht im Rahmen einer neu zu errichtenden "Bundeshilfe" auf beide Geschlechter ausgeweitet, auf eineinhalb Jahre erhöht und auf zeitgemäße Ziele ausgerichtet werden, wäre damit sicher nicht nur unserer Staatskasse sondern mehr noch unserer nachwachsenden Generation und nicht zuletzt der internationalen Friedenssicherung auf eine intelligentere Weise gedient, als dies heute geschieht.

Der Pflichtdienst für junge Frauen und Männer in der "Bundeshilfe" könnte in einer einjährigen Ausbildung wahlweise in technischen Berufen oder im Bereich ökologischer und humanitärer Dienste sowie in einem halbjährigen Hilfseinsatz entweder im In- oder im Ausland, dort vorzugsweise in Dritte-Welt-Projekten, bestehen. Für die Finanzierung der Auslandseinsätze könnte eine Sponsoren-Gemeinschaft aus internationalen Organisationen, Weltbank und deutscher Entwicklungshilfe herangezogen werden. Auf diese Weise würde im Sog einer Reform des Verteidigungswesens auch die Entwicklungshilfe auf den Prüfstand einer zeitgemäßen Umsetzung gestellt werden. Für den Steuerzahler wäre es zumindest eine zusätzliche Entlastung, wenn die Entwicklungshilfe anstelle in Form finanzieller Leistungen zum Teil durch den hilfspflichtigen Einsatz junger deutscher Entwicklungshelfer und -helferinnen erfolgen würde, die ihrerseits wertvolle Lebens- und fachliche Erfahrungen für ihren späteren Berufsweg mit nach Hause bringen würden. Neben allem anderen wäre ein derartiger "Bundeshilfedienst" als Ausdruck eines neuen Staatsverständnisses zugleich auch ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Neben dem Militär gehört die Kirche zu den Institutionen, die aus Gründen der Tradition als außerhalb des gesellschaftlichen Leistungsgefüges angesiedelt betrachtet werden. Dabei ist sie mit ihren weitverzweigten Aufgabenbereichen eine der wichtigsten NPO einer modernen Gesellschaft. Obgleich die Kirche dem Bildungs- oder Gesundheitswesen vergleichbare Dienstleistungen erbringt, die zum Grundbedarf des Bürgers gehören, erfolgt die Bezahlung ihrer Leistungen in Deutschland noch immer über eine vom Staat in Wahrnehmung seiner Hoheitsfunktion eingezogene Kirchensteuer. Auch in der Kirche selbst wächst das Empfinden, daß diese Form ihrer Finanzierung überdacht werden sollte, zumal sie diese Existenzsicherung einem Staatsverständnis verdankt, das mit ihr viele Bürger, gläubige wie nichtgläubige, für nicht mehr zeitgemäß halten.

Einer Finanzreform der Kirche steht vor allem die bisher unterbliebene Aufarbeitung ihres Verhältnisses zur Wirtschaft und zum Geld entgegen. Dieser Mangel nimmt nicht immer so extreme Formen an, wie im Fall jenes Pfarrers der Evangelischen Landeskirche Sachsens, der sich bei einem sonntäglichen Gottesdienst im Jahr 1995 in Dresden des Themas Zins annahm und dabei eines der tragenden Elemente unserer modernen Wirtschaftsordnung in heftigster Weise angriff und moralisch verurteilte. Im Erscheinungsbild der Kirche und in weiten Teilen vor allem der evangelischen Theologie ist bis heute das Luthersche Verdikt wirksam geblieben, daß man nicht gleichzeitig Gott und dem Mammon dienen könne. Dabei überlagern sich zwei Vorurteilsebenen und verschränken sich zu einem Feindbild, das sich bis auf den heutigen Tag eine stabile Konsistenz bewahrt hat.

Das erste Vorurteil betrifft die unheilvolle Vermischung von Kernzielen der Wirtschaft wie Daseinsvorsorge und Einkommenssicherung einerseits mit den dabei in Erscheinung tretenden negativen Auswüchsen von Profitgier andererseits. Es ist in jedem Fall unangemessen, extreme Formen sozialen Agierens der Wirtschaft schlechthin als Verhaltensnorm zu unterstellen. Die zweite Ebene betrifft die Unterstellung, daß egozentrische, den persönlichen Vorteil verabsolutierende Verhaltensweisen allein dem Lebensbereich der Wirtschaft zuzuordnen seien. Historische Zeugnisse und eigene Lebenserfahrung belegen indessen, daß sich wirtschaftliches Verhalten im Normalfall in einem Bezugsrahmen abspielt, der von Leistungsorientierung, Engagement für Problemlösungen und sparsamem Umgang mit den eingesetzten Mitteln bestimmt ist. Andererseits sind Abzockerei und Korruption als asoziale Verhaltensweisen, glücklicherweise eher als Ausnahme denn als Regel, nicht nur in der Wirtschaft sondern quer durch alle Bereiche der Gesellschaft und in allen Berufsständen anzutreffen. Erst wenn die Wahrnehmung dieser Zusammenhänge Eingang in die moderne Theologie gefunden hat, sind die Voraussetzungen geschaffen, verläßliche Brücken zwischen Kirche und Wirtschaft zu beiderseitigem Nutzen zu bauen. Dann wird sich erweisen, daß hinsichtlich der Urformen des Wirtschaftens wie Haushalten und Versorgen, die seit eh und je Gegenstand auch des Kirchenalltags sind, keine unüberbrückbaren Gegensätze zur modernen Wirtschaftspraxis bestehen.

Fortschrittliche Kirchenleute wie der frühere Landespastor der Nordelbischen Kirche, Stephan Reimers, haben dies längst erkannt. Reimers, zugleich Chef des Evangelischen Diakonischen Werks, eines NPO-Konzerns mit 15.000 hauptamtlich Angestellten und bis zu 7.000 ehrenamtlichen Helfern, hat im Großraum Hamburg ein ganzes Netzwerk sozialer und humanitärer Einrichtungen geschaffen, das sich überwiegend aus eigenerwirtschafteten Einnahmen finanziert. Dazu gehört ein moderner Dienstleistungs-Komplex in den Katakomben unterhalb des Hamburger Rathausmarktes, in dem 21 ehemals Langzeitarbeitslose einen Job gefunden haben. Mit der Herausgabe und dem Vertrieb der Zeitschrift "Hinz & Kunzt" hat Reimers 1.700 ehemals Obdachlosen, die auf diese Weise von Bettlern zu Händlern wurden, zu einem eigenen Dach über dem Kopf verholfen. Obdachlosen wird auch in sog. "Kirchenkaten", zweckmäßig eingerichteten Wohneinheiten, die auf kirchlichem Grund und Boden errichtet wurden, zur Seßhaftigkeit verholfen. Mit Hilfe der "Hamburger Tafel" werden überschüssige Mahlzeiten und Nahrungsmittel von Hotels, Bäckereien, vom Großmarkt und von der Lufthansa eingesammelt und an Bedürftige verteilt. Im "Haus Bethlehem" auf St. Pauli werden Notunterkünfte und eine Armenküche unterhalten. Auch die Einrichtung des Hamburger Spendenparlaments, in dem sich mehrere tausend Hamburger Bürger zur dauerhaften Unterstützung humanitärer Einrichtungen der Stadt zusammengeschlossen haben, geht auf eine Initiative von Pastor Reimers zurück.

Ein süddeutsches Beispiel für kirchliche Aufgeschlossenheit gegenüber wirtschaftlichen Unternehmungen ist das Benediktinerkloster Andechs bei München. Nicht jede kirchliche Einrichtung verfügt über einen so lukrativen Produktionsbetrieb für die eigene wirtschaftliche Existenzsicherung wie das bayerische Kloster mit seiner berühmten Brauerei, die mit 90.000 Hektolitern Jahresausstoß neben acht Mönchen 150 weltlichen Mitarbeitern Beschäftigung bietet. Aber weitere, hier ebenfalls entwickelte unternehmerische Ideen wären durchaus auch auf andere landeskirchliche bzw. Diözesan-Einrichtungen übertragbar. Dazu gehört das Experimentieren mit den IuK-Technologien in Kooperation mit interessierten Software-Gruppen, um beispielsweise anderen NPO im Bereich der Kommunen sowie kirchlicher und humanitärer Dienste beim Einstieg in diese neue Technik und beim Entwickeln eigener Homepages behilflich zu sein. Daß hier ein interessanter Markt auch für Angebote kirchlicher Experten besteht, zeigt das Andechser Beispiel. Die Auftragsbücher der für Schulung und Beratung in der Internet-Nutzung zuständigen Klostersparte sind gut gefüllt. Im eigenen klösterlichen Unternehmen sind sämtliche Geschäftsbereiche über PC-Arbeitsplätze miteinander vernetzt und für den Geschäftsverkehr mit der Außenwelt im permanenten Einsatz. Im Klosterladen werden kirchliche Andenken, Literatur, eigenproduzierte CDs und themennahe Merchandisingprodukte vermarktet. Teile der eigenen Räumlichkeiten werden für Tagungen an externe Veranstalter vermietet.

In diesem Zusammenhang war es sicher ein mutiger Schritt, daß die Nordelbische Kirche im Frühjahr 1997 im Hamburger Congreß Centrum eine Tagung zum Thema "Unternehmen Kirche" veranstaltete. Auch wenn die Presseberichterstattung teilweise von Unverständnis für diese Art von Orientierungssuche geprägt war, hat sich diese Veranstaltung als weiterer "Stein des Anstoßes" für das Überdenken tradierter Positionen und für das Beschreiten neuer Wege erwiesen. Insbesondere wächst das Bewußtsein, daß die Kommunikation als verbindendes Element von Kirche und Wirtschaft beim Übergang in das Informationszeitalter eine integrierende Funktion für beide Bereiche einnehmen könnte. Als wir bei der organisatorischen Vorbereitung des Leipziger Evangelischen Kirchentages 1997 erstmalig den Versuch wagten, uns mit der Erstellung einer eigenen Homepage des Internets zu bedienen, wurde dieser Schritt im Kirchentagspräsidium noch mit Argwohn begleitet. Inzwischen hat der überwältigende Erfolg des gerade für die Zwecke internationaler Kommunikation ideal geeigneten Mediums die Bedenken weitgehend zerstreut. Was liegt für die Kirche eigentlich näher, als sich bei der Verkündigung ihrer alten Botschaft der neuen Kommunikationstechniken in einer Weise zu bedienen, die die Erfüllung ihres Auftrags mit der Sicherung ihrer ökonomischen Existenzgrundlage verbindet? Es ist noch sehr die Frage, ob gemeinnützige Kirchen-TV-Kanäle und Online-Dienste mit zeitgemäßer Vermittlung von Werten wie Hilfsbereitschaft, Nächstenliebe und Bekennermut es nicht schaffen sollten, mit ihren Einschalt- und Einwählquoten den "Sex & Crime"-TV-Sendern sowie den Hobby-Diensten im Internet Paroli zu bieten.

Eine in diesem Zusammenhang interessante Idee hat der Bischof der Braunschweigischen Landeskirche und Präsident des Lutherischen Weltbundes, Christian Krause, in die Diskussion eingebracht. Unter Hinweis darauf, daß die Kirche mit ihrem weitgehend erhaltenen Netzwerk für sich in Anspruch nehmen kann, die größte Filial-Organisation überhaupt zu sein, da sie praktisch in jedem Dorf und in jedem Stadtteil "Niederlassungen" unterhält, müßte sie nach Auffassung des Bischofs aus diesem einmaligen infrastrukturellen Vorteil mehr "herausholen" als es bisher geschieht: sowohl was den Dienst der Kirche an der Gemeinschaft als auch was ihre eigene Existenzsicherung betrifft. In welche Richtung diese gemeinschaftsdienliche Erschließung des "weißen Netzes" gehen könnte, hat Bischof Krause am Beispiel einer "Freiwilligen-Agentur" erläutert, die auf seine Anregung hin in Zusammenarbeit von Braunschweigischer Kirche, Betriebsrat von VW, dem Braunschweigischen Arbeitsamt und der ursprünglich gewerkschaftlich organisierten "Regionalen Entwicklungsagentur Südost-Niedersachsen" ins Leben gerufen wurde und die sich reger Beteiligung und erfolgreicher Arbeit erfreut.

Als einer der Avantgardisten einer zeitgemäßen Positionierung der Kirche in der modernen Wirtschaftsgesellschaft, der Hamburger Hauptpastor Lutz Mohaupt, im Herbst 1994 in seiner Kirchengemeinde St. Jacobi die "ChurchCard" als bargeldloses Zahlungsmittel für die Teilnahme an Kirchenkonzerten und anderen Gemeindeveranstaltungen einführte, trat er den Angriffen aus der Öffentlichkeit mit dem Argument entgegen, daß die mit dem Mikrochip versehene Plastikkarte nicht ungeistlicher sei als der "schnöde Mammon" in Gestalt eines Geldscheines im Klingelbeutel. Die Mohaupt-Initiative hatte mich seinerzeit zu der Erwägung angeregt, daß man sich gut vorstellen könne, die "ChurchCard" eines Tages als Abrechnungsmittel für kirchliche Dienstleistungen im weitesten Sinne gegenüber den Kirchenbesuchern zu benutzen, indem das Kartenlesegerät an der Kirchenbank zu einer modernen Form von Kirchensteuerinkasso und Kollekte in einem werden könnte. Ich handelte mir mit dieser Idee damals noch erhebliche Irritationen in meinem Freundes- und Bekanntenkreis ein. Inzwischen war in der Zeitung zu lesen, daß der "elektronische Klingelbeutel" tatsächlich das Licht der Welt erblickt hat, und zwar zuerst in Nordspanien in der St. Claudio Kirche zu Leon (DIE WELT v. 27.10.1996) und zwei Jahre später in der Petruskirche in Filderstadt-Bernhausen in Baden-Württemberg (Sächsische Zeitung v. 2.10.1998).

Jener Bereich gemeinnütziger Leistungen, der angesichts seiner Bedarfsdichte und Kostenträchtigkeit mit am stärksten in das Zentrum politischer Auseinandersetzungen geraten ist, ist das Gesundheitswesen. Unseren "Beobachter vom anderen Stern" mag dieser Umstand vor allem darum verwundern, als die Gesundheit zu den gesellschaftlichen Grundbedarfen gehört, die mit dauerhaft hoher Nachfrage und als Impulsgeber für technologische Innovationen im weitesten Sinne alle Voraussetzungen besitzen, eine ökonomisch kraftvolle Angebotsstruktur zur Erbringung der von ihr erwarteten Leistungen auf die Beine zu stellen. Der Wirtschaftswissenschaftler Leo A. Nefiodow geht nach Auswertung neuerer Marktforschungsuntersuchungen sogar soweit, das Gesundheitswesen als einen der Träger des 6. Kondratieff, d.h. einer jener langfristigen Innovationswellen zu identifizieren, die die Wirtschafts- und Beschäftigunsentwicklung der Neuzeit maßgeblich bestimmen. Bedenkt man, daß die Wissenschaftszweige von Medizin und Pharmazie aufs engste mit den modernen HighTech- und Großforschungsbereichen IuK-Technologie, optische Technologie, Biochemie und -technologie sowie Gentechnik und Umwelttechnik verwoben sind, erhält die zunächst erstaunlich klingende Nefiodow-These eine überraschende Plausibilität.

Einigkeit besteht bei den Reformbemühungen zum Gesundheitswesen über alle Parteigrenzen hinweg zunächst darin, daß der Staat auch in diesem Falle von traditionellen Lasten befreit werden sollte. Wichtigstes Element der Gesundheitsreform der rot-grünen Koalition ist demzufolge die Neuorganisation der Krankenhausfinanzierung. Die duale Finanzierung soll auf eine Finanzierung aus einer Hand umgestellt werden. Die Investitionskosten, die bisher von den Ländern aufzubringen sind, sollen zusammen mit den Pflegekosten von den Krankenkassen getragen werden. Offen ist allerdings die Frage, wie die damit zusätzlich auf die Kassen zukommenden Belastungen von sechs Milliarden Mark aufgefangen werden können, ohne die Beiträge für die Versicherten zu erhöhen.

Zu befürchten ist, daß der Spagat zwischen notwendigem Abbau staatlicher Lasten und der Lohnnebenkosten einerseits und der erforderlichen Aufrechterhaltung eines leistungsstarken Gesundheitswesens andererseits auf dem Rücken der eigentlichen Leistungsträger, der Ärzte und des Krankenhaus- und ambulanten Personals ausgetragen und zu ihrem Nachteil vollzogen wird. Denn im Vorfeld der anstehenden Reformgesetzgebung steht man unter dem Eindruck, daß sich eine Meute frustrierter Gesundheits- und Sozialpolitiker sowie Kassenfunktionäre in das in ein ideologisches Gatter getriebene Hochwildrudel in Gestalt des Berufstandes der Ärzte verbissen hat. Die vom Ausgang dieses Kampfes unmittelbar betroffenen Bürger stehen derweil am Rande und blicken mit zunehmender Irritation auf die Szene.

Wenn man sich vergegenwärtigt, daß Medizin und Pharmazie zu den Wissenschaften gehören, in denen sich die Fortschrittsspirale mit am schnellsten dreht und zu früher unvorstellbaren Möglichkeiten der Diagnose und Therapie geführt hat, wird das Unvermögen der Gesundheitspolitik, diesen Fortschritt in unmittelbaren Nutzen für den Bürgen umzusetzen, besonders evident. Ob in der Labordiagnostik oder in der Operationstechnik unter Einschluß des "Robodoc", ob in der computergesteuerten Intensivpflege oder in der elektronischen Auszählung von Blutzellen, ob beim Mikrochipeinsatz in der künstlichen Niere, im Herzschrittmacher oder im Rollstuhl, überall hat die IuK-HighTech zu revolutionären Durchbrüchen in der medizinischen Versorgung geführt. Während das Todesrisiko durch Erkrankung mit Hilfe von Wissenschaft und Technik auf diese Weise erheblich abgesenkt werden konnte, hat die Politik auf diese Eigendynamik mit einer Strategie bürokratischer Wucherungen reagiert, die manches andere, nur nicht die optimale Versorgung des Bürgers befördert.

Wie für Reformansätze in anderen Infrastrukturbereichen unserer Gesellschaft muß auch für eine zukunftsorientierte Neugestaltung des Gesundheitswesens gelten, daß es aus der Fesselung durch längst überholte gesetzliche Strukturen und ideologische Verkrustungen zu befreien ist. Da es bei dieser Frage um eine zugleich intellektuelle und moralische Herausforderung an unsere zur Reform berufene politische Klasse geht, wäre schon ein wichtiger Schritt getan, wenn die Verantwortlichen in der Einsicht übereinstimmten, daß es auf dem Weg zur Lösung keine Tabus und Denkverbote geben darf, sondern daß alle denkbaren Optionen ergebnisoffen und ideologiefrei auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfen sind. Dabei muß unbestritten bleiben, daß das Zielgebiet der gesuchten Lösungen von Eckwerten eingegrenzt ist, die zum gemeinsamen Grundwertekatalog aller demokratischen Parteien gehören, nämlich:

Unter diesem Zielbündel bietet sich bei Anwendung des Multi-Quellen-Prinzips ein Reformkonzept an, das anstelle einer eindimensionalen Radikalkur acht sachlich unterschiedliche Lösungsansätze, jeweils vier auf der Nachfrage- und auf der Angebotsseite des Gesundheitssektors, vorsieht:

    Empfehlungen zur Nachfrageseite des Gesundheitssektors (Kassen und Patienten)

  1. Verbesserung des Preis/Leistungsverhältnisses durch: mehr Wettbewerb und Liberalisierung im Kassenversicherungsmarkt, freie Kassenwahl, Zulassung neuer Kassen; Kostensenkungsprogramme in den bürokratischen Apparaten etablierter Kassen; Öffnung des Systems für neue Versicherungsmodelle; Gleichstellung von Pflichtmitgliedern und freiwilligen Mitgliedern hinsichtlich der Wahl von Sachleistungen und Kostenerstattung
  2. Stärkung der Leistungskraft der Kassen durch Erhöhung des Beitragsaufkommens im Wege pflichtiger Einbeziehung von Personengruppen, die weder selbständig sind noch bisher der Versicherungspflicht unterliegen
  3. größere Differenzierung der Versicherungsleistung nach Schadensintensitäten einschließlich Einführung einer Untergrenze für selbst zu tragende Bagatellfälle; Selbstbeteiligung nicht nur bei Medikamenten sondern auch bei Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen; Wahlrechte zwischen verschiedenen Versorgungsformen
  4. Anreize im Beitragssystem zur Verlagerung der Inanspruchnahme stationärer zu ambulanten Leistungen einschließlich Öffnung zur Möglichkeit der Selbstmedikation im Zuge technischen Fortschritts in der Diagnostik (Eigennutzung medizinischer Online-Dienste nach dem Modell des Oncolink in der Krebsdiagnostik und -therapie).
  5. Empfehlung zur Angebotsseite des Gesundheitssektors (Krankenhäuser und Arztpraxen)

  6. Kostenreduzierung im Krankenhaus- und Praxisbetrieb durch: Erschließung von Wirtschaftlichkeitspotentialen mittels Organisationsverbesserung und Einsatz moderner Medizintechnik; öffentliche Förderung der medizintechnischen Ausstattung (Zinssubventionen); Nutzung der Steuerungsfunktion von Chipkarten zur Senkung der Behandlungskosten (Vermeidung von Umwegbehandlung, Mehrfachbehandlung und Doppelmedikation)
  7. Stärkung der Finanzkraft mittels "Produktdifferenzierung" beim Krankenhausangebot durch: Aufbau eigenwirtschaftlicher medizinnaher Leistungssparten wie z.B Aus- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sowie Kombi-Angebote Gesundheit/Tourismus (Patientenhotels, Reha-Tourismus)
  8. Stärkung der Beschäftigungsfunktion mittels Rechtsformänderung (z.B. durch partielle/vollständige Überführung der Krankenhausbetriebe in gemeinnützige Stiftungen), wodurch einerseits private Mittelzuführung und andererseits außertarifliche Teilzeitbeschäftigung sowie Einsatz freiwillig-ehrenamtlich tätiger Personen ermöglicht werden könnten
  9. statt Ausgaben-Budgetierung Öffnung für zusätzliche Einkunftsmöglichkeiten durch stärkere Marktorientierung des ärztlichen Leistungsangebots (ein erster Schritt in diese Richtung ist durch die Änderung der ärztlichen Berufsordnung erfolgt, die es den Ärzten neuerdings erlaubt, auf einer Homepage im Internet ein "Praxisschild" mit Namen, Fachrichtung, Krankenkassenzulassung und Telefonnummer zu installieren); Angebote medizinnaher Dienstleistungen wie z.B. Online-Beratungsdienste; Werbeeinnahmen durch Nutzung der Wartezimmer und Gemeinschaftsräume in Krankenhäusern zur Übertragung privater Gesundheits-TV-Sendungen.

Selbst wenn es in den anstehenden Beratungen zwischen den Beteiligten aus Politik, Krankenhausverwaltungen sowie Kassen- und Ärzteverbänden nur gelingen sollte, einen Teil derartiger Reformüberlegungen zu einem Lösungspaket zu schnüren, wäre damit eine Bresche in Richtung einer bedarfsorientierten humanen Gesundheitspolitik und weg von der heute praktizierten phantasielosen Kostendämpfungspolitik geschlagen. Nicht nur die Patienten, Ärzte und ihre Mitarbeiterteams, auch die an sinnerfüllter und zukunftssicherer Beschäftigung interessierten Bürger würden es den Gesundheitspolitikern danken.

Kapitel 17 aus: Kein Mangel an Arbeit - Eine Chance für den Standort D, München 1999